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Das Logo vom Stadtteilbüro in Neunkirchen. Stadtteilbüro Neunkirchen
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Ehrenamtstätigkeiten für das Stadtteilbüro

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Viele Angebote im Stadtteilbüro Neunkirchen finden auf ehrenamtlicher Basis statt. Beispielsweise sind ehrenamtliche Helfer zur Neuentwicklung oder Durchführung von Projekten des Stadteilbüros stets willkommen.

  • Bürgerschaftliches Engagement – Freiwillig aktiv – Spaß inbegriffen!

    Eigene Erfahrungen weitergeben, neue Herausforderungen finden, mit anderen zusammen sein: Die Gründe, warum Menschen sich freiwillig engagieren, sind vielfältig. Genauso vielschichtig sind die persönlichen Hintergründe derjenigen, die sich zum Engagement entschließen. Ob Schülerin oder Rentner, Hausmann oder Managerin. Das Stadtteilbüro freut sich über jeden, der aktiv werden möchte.


  • In welchem Bereich kann man sich im Stadtteilbüro engagieren?

    Das Spektrum für freiwilliges Engagement im Stadtteilbüro ist vielfältig. Zu den Bereichen in denen sich Freiwillige engagieren können, gehören z.B.:


  • Mehr Geld für das Ehrenamt

    Spenden und gemeinnützige Arbeit werden künftig stärker mit Steuervergünstigungen belohnt. Der Bundesrat billigte am 21.09.2007 das vom Bundestag vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz, mit dem das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden soll. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.

    Der als Übungsleiterpauschale bezeichnete Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Helfer wird von 1.848 auf 2.100 Euro angehoben. Ergänzend wird für alle übrigen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich ein Freibetrag in Höhe von 500 Euro im Jahr eingeführt.

    • Erhöhung der Übungsleiterpauschale

      Bisher sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Einrichtungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.848 Euro im Jahr steuerfrei. Mit Wirkung ab Januar 2007 wird dieser Betrag auf 2.100 Euro angehoben. Durch die Anhebung will der Staat die gesellschaftspolitische Bedeutung derartiger Tätigkeiten herausheben.

    • Neuer Freibetrag für sonstige Tätigkeiten

      Die Übungsleiterpauschale erfasst aber nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten, sondern alle, die sich nebenberuflich im mildtätigen oder kirchlichen Bereich engagieren, einen neuen Steuerfreibetrag von 500 Euro geltend zu machen, sofern sie nicht bereits von anderen Regelungen, insbesondere der Übungsleiterpauschale profitieren.

      Hierzu wurde ein allgemeiner Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von 500 Euro im Jahr eingeführt (§ 3 Nr. 26a EStG). Begünstigt werden dadurch z.B. Rettungssanitäter bei Großveranstaltungen, Hausnotrufdienste bzw. Mahlzeitendienste bei gemeinnützigen Hilfsorganisationen und Fahrtätigkeiten beim Behindertentransport, aber auch die Aufwandsentschädigungen von Vereinsvorständen. Mit dem Freibetrag wird pauschal der Aufwand, der den nebenberuflich tätigen Personen durch ihre Beschäftigung entsteht, abgegolten. Wenn die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher sind als der Freibetrag, sind die gesamten Aufwendungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.


  • Was tut das Stadteilbüro für freiwillig Aktive?

    • Qualifizierung und Weiterbildung

      Jeder, der sich für andere Menschen engagiert, erweitert seinen Erfahrungsschatz und erwirbt neue Kompetenzen. Auf Wunsch wird das ehrenamtliche Engagement gerne auch mit einem Zeugnis bestätigt. So können Sie die im freiwilligen Engagement erworbenen Kenntnisse ggf. auch gegenüber zukünftigen Arbeitgebern dokumentieren.

      Die Mitarbeiter des Stadtteilbüros stehen den freiwillig Aktiven für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Dabei können die Stadtteilmanager sowohl Hilfe bei der Suche nach Weiterbildungsangeboten leisten als auch persönliche Beratungen oder Schulungen anbieten.

    • Versicherung

      Während Ihrer Tätigkeit sind Sie unfall– und haftpflichtversichert.


  • Wie kann man im Stadtteilbüro aktiv werden?

    Wenn Sie im Stadtteilbüro aktiv werden möchten, wenden Sie sich an unsere MitarbeiterInnen im KOMM. In einem ersten Gespräch wird dann geklärt, welche Erwartungen und Wünsche Sie mit einem freiwilligen Engagement verbinden und welche Erfahrungen und Kenntnisse Sie gerne weitergeben möchten. So kann schließlich gemeinsam ein Bereich gefunden werden, in dem Sie sich einbringen können. Während Ihrer Zeit als freiwillig Aktive oder Aktiver werden Sie vom Stadtteilbüro sowie Ehrenamtlichen begleitet und können jederzeit Wünsche oder Vorschläge äußern.


  Links zum Thema Ehrenamt



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